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Kündigung auf ärztlichen Rat: So geht’s!

Es gibt eine Möglichkeit, in Eigenregie zu gehen, ohne drei Monate von Erspartem leben zu müssen. Sie heißt: Kündigung auf ärztlichen Rat.

Ich weiß, ich weiß. Zum Thema Kündigung gibt es viele Gerüchte. Eines davon ist, dass es auf keinen Fall möglich ist, selbst zu kündigen – ohne eine Sperre beim Amt zu kassieren. Also, für bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld zu erhalten.

Doch es gibt sehr wohl eine Möglichkeit, in Eigenregie zu gehen, ohne drei Monate von Erspartem leben zu müssen. Sie heißt: Kündigung auf ärztlichen Rat. Eine Sperrzeit wird nicht verhängt, wenn du für deine Kündigung einen wichtigen Grund vorweisen kannst. Du musst der Agentur für Arbeit also nachweisen, dass deine gesundheitlichen Probleme so schwerwiegend sind, dass eine weitere Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist.

In diesem Blogpost zeige ich dir das korrekte Vorgehen im Jahr 2024 bei einer Kündigung auf ärztlichen Rat in Deutschland. Schritt für Schritt.

Los geht’s!

  • Schritt 1: Immer gut: Alle Gesprächsprotokolle, Mails und schriftliche Beweise (Mobbing, Überlastung) auf Arbeit als Belege sammeln. Könnte zu einem späteren Zeitpunkt wichtig sein.
  • Schritt 2: Hausarzt aufsuchen, Symptome schildern und um eine Empfehlung zur Kündigung auf ärztlichen Rat bitten.
  • Schritt 3: Agentur für Arbeit anrufen und Termin zur Vorsprache vereinbaren.
  • Schritt 4: Formular (Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat) vor Ort abholen. Good to know: Dieses Formular gab es noch vor Kurzem online zum Download. Das ist seit einer Gesetzesänderung und der Überarbeitung der Homepage nicht mehr möglich, ihr könnt das Formular also nur direkt bei der Agentur für Arbeit abholen.
  • Schritt 5: Formular vom Arzt unterschreiben lassen. Zusätzliches ärztliches Attest mit Diagnose schadet nicht.
  • Schritt 6: Kündigung auf ärztlichen Rat beim Arbeitgeber einreichen.
  • Schritt 7: Spätestens sobald die Kündigung wirksam ist, arbeitslos melden und besagtes Formular einschicken/hochladen/mitbringen.
  • Schritt 8: Nach der Kündigung prüft das Amt, ob ausreichend Gründe für eine Kündigung auf ärztlichen Rat bestanden und entscheidet über ALG1-Sperre.

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Von Bianca Jankovska

Bianca Jankovska ist Kommunikationswissenschaftlerin und Wirtschaftsjuristin by Abschluss, Autorin und Philosophin by heart. Sie ist Gründerin des Magazins Groschenphilosophin - das erste Mag zur politischen und psychosozialen Dimension von Social Media, Spätkapitalismus und Popkultur.