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Kündigung auf ärztlichen Rat: So geht’s!

Ich weiß, ich weiß. Zum Thema Kündigung gibt es viele Gerüchte. Eines davon ist, dass es auf keinen Fall möglich ist, selbst zu kündigen – ohne eine Sperre beim Amt zu kassieren. Also, für bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld zu erhalten.

Doch es gibt sehr wohl eine Möglichkeit, in Eigenregie zu gehen, ohne drei Monate von Erspartem leben zu müssen. Sie heißt: Kündigung auf ärztlichen Rat. Eine Sperrzeit wird nicht verhängt, wenn du für deine Kündigung einen wichtigen Grund vorweisen kannst. Du musst der Agentur für Arbeit also nachweisen, dass deine gesundheitlichen Probleme so schwerwiegend sind, dass eine weitere Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist.