Die Menschen machen immer ganz große Augen wenn ich sage, dass ich gerade einen meiner Ex-Auftraggeber verklage. „Wie? Ist das nicht total teuer und aufwendig?“
Meine Antwort: „Nein, ist es eben nicht. Denn die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle bei einem deutschen Arbeitsgericht ist kostenlos.“ Also, zum Beispiel das Einreichen einer Zahlungsklage oder einer Kündigungsschutzklage.
Und das ist auch gut so. Wäre ja noch schöner, wenn man als nicht-bezahlter Arbeitnehmer auch noch selbst in die Tasche greifen müsste, um seine Ausbeuter rechtlich anzugreifen.
Da es mir am Herzen liegt, Arbeitnehmer zu emanzipieren, möchte ich hier ein kurzes „How to Arbeitgeber verklagen“ anlegen, das einen soften Einstieg in das Thema bietet.