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ALG1 nach Kündigung verschieben: Erst reisen und später Geld bekommen

Der letzte Arbeitstag ist endlich da, du hast die Abschiedsmail an Kollegen gesendet, der Rucksack ist gepackt – und dein Kopf ist schon halb im Flieger nach Südostasien. Aber Moment mal… ALG1? Hast du das nicht irgendwo zwischen Kündigungsgespräch und Joboffboarding komplett verdrängt?

Kein Ding. Wenn du nach dem Job erstmal raus willst – wirklich raus –, gibt es ein paar Dinge, die du wissen solltest. Vor allem, wie du dein Arbeitslosengeld nicht sofort beziehst, sondern so timest, dass es dir später was bringt. Ja, das geht. Aber nur, wenn du ein paar Regeln beachtest.

„Urlaub“? Nicht wirklich.

Eins vorweg: Einen offiziellen Urlaubsanspruch wie im Angestelltenverhältnis gibt’s beim ALG1 nicht. Die Arbeitsagentur redet hier von einer „Ortsabwesenheit“ – klingt nach Bürokratendeutsch, ist aber wichtig.

Heißt konkret: Die Agentur kann dir erlauben, bis zu 6 Wochen am Stück weg zu sein. Aber ALG1 bekommst du nur bis zum Ende der 3. Woche. Danach ist Pause. Und wenn du länger als 6 Wochen unterwegs bist? Dann gibt’s ab Tag 1 gar kein Geld. Nada. Null.

Und danach?

Danach musst du dich neu arbeitslos melden, wenn du zurückkommst. Nicht einfach „weiter ALG1“, sondern wirklich neu einchecken bei der Agentur.

Aber: Du verlierst deinen Anspruch nicht automatisch. Du kannst den Rest später nutzen. Ziemlich nice, wenn du danach noch Zeit für dich brauchst.

ALG1 nach Kündigung verschieben: Fristen, Baby.

Wenn du also irgendwann später nach deiner Kündigung ALG1 beziehen willst, musst du dich trotzdem rechtzeitig arbeitssuchend melden – spätestens 3 Monate vor Ende deines Jobs. Wenn du das verpasst (weil du z. B. schon mit deinem Van irgendwo in Portugal hängst), wird’s schwierig.

Und Achtung: Wenn du zu spät dran bist, kann es passieren, dass du die Anwartschaftszeit (mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet in den letzten 30 Monaten) nicht mehr erfüllst. Dann war’s das komplett mit ALG1.

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Wie lange bleibt dein Anspruch „geparkt“?

Der ALG1-Anspruch hat ein Verfallsdatum: 4 Jahre nach deiner ersten Arbeitslosmeldung (siehe auch § 161 SGB, Abs. 2 – Erlöschen des Anspruchs). Wenn du deine Reise also so richtig ausdehnen willst (Work & Travel, Sabbatical 2.0, was auch immer), dann behalte das im Hinterkopf.

Nach den 4 Jahren ist der Drops gelutscht. Selbst wenn noch Restanspruch da war – weg ist weg.

ALG1 nach Kündigung verschieben: Wie läuft das mit der Krankenversicherung?

Wenn du kein ALG1 beziehst, bist du auch nicht über die Agentur versichert. Logisch. Also: Entweder greift deine Familienversicherung, oder du musst dich selbst freiwillig versichern. Besonders wichtig, wenn du ins Ausland gehst – eine gute Auslandsversicherung.

TL;DR für alle, die nur nochmal schnell checken wollen:

  • Max. 6 Wochen Abwesenheit erlaubt, ALG1 aber nur bis zur 3. Woche
  • Nach mehr als 6 Wochen Reise: ALG1 ab Tag 1 gestrichen
  • Neu arbeitslos melden, wenn du zurück bist
  • Restanspruch kann aufgespart werden – bis zu 4 Jahre
  • Fristen zur Arbeitssuchendmeldung einhalten!
  • In der Zeit ohne ALG1: Krankenversicherung selbst regeln

In diesem Sinne.
Happy Kündigen!


Bianca Jankovska.
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In meinem Buch „Potenziell furchtbare Tage“ (Haymon) schreibe ich über die Scham rund ums Thema Kündigen, und was wir gewinnen, wenn wir uns endlich trauen, zu gehen.

Von Bianca Jankovska

Bianca Jankovska ist Kommunikationswissenschaftlerin und Wirtschaftsjuristin by Abschluss, Autorin und Philosophin by heart. Sie ist Gründerin des Magazins Groschenphilosophin - das erste Mag zur politischen und psychosozialen Dimension von Social Media, Spätkapitalismus und Popkultur.